Das schweizerische Unfallversicherungsgesetz UVG und die dazu gehörende Bauarbeitenverordnung BauAVwurden überarbeitet und sehen für Arbeiten am und auf dem Dach neue Sicherheitsmassnahmen vor.
Aufgrund der neuen Sicherheitsauflagen betreffend Absturzsicherungsmassnahmen fühlen wir uns verpflichtet, Sie bei einer persönlichen Beratung über die neusten Techniken und Vorschriften zu informieren.
Profitieren Sie von unserem Know-how.
Nachstehend wird je eine Nachrüstvariante der Anbindepunkte (Securanten) für das Flachdach und das Steildach abgebildet.